Gehaltsbeispiele

Tagesmütter und Tagesvater sind in unserem Unternehmen angestellt. Ihr Gehalt richtet sich nach dem Mindestlohntarif für ArbeitnehmerInnen in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen.

Die Gehälter unserer Tagesmütter und Tagesväter sind von verschiedenen Faktoren abhängig.

Hier zeigen wir Ihnen zur Orientierung vier Beispiele.

ausbildung tagesmutter

1. Die Tagesmutter arbeitet 40 Stunden in der Woche

  • Sie betreut 5 Tageskinder:
    1 Kind mit 40 Wochenstunden, 1 Kind mit 30 Wochenstunden, 2 Kinder mit je 20 Wochenstunden und 1 Kind mit 15 Wochenstunden
  • Sie arbeitet täglich 8 Stunden ab 7.00 Uhr
Gehalt brutto pro Monat€ 1.955,06
Verpflegspauschale*€ 294,30
Verpflegspauschale**€ 34,80
  • Sie hat Anspruch auf 5 Wochen Urlaub und auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
  • Sie kann 50% des Einkommens bzw. maximal € 400,– pro Monat pauschal als Werbungskosten bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung absetzen
  • Die zwei jährlichen Fortbildungen werden im August ausbezahlt: brutto jährlich € 144,48

*Die Verpflegspauschale wird monatlich brutto für netto ausgezahlt
**Jener Betrag, der die Verpflegspauschale von € 58,86 pro Monat und Kind übersteigt, ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig

2. Die Tagesmutter arbeitet 35 Stunden in der Woche

  • Sie betreut 5 Tageskinder:
    1 Kind mit 35 Wochenstunden, 2 Kinder mit je 20 Wochenstunden und 2 Kinder mit je 15 Wochenstunden
  • Sie arbeitet täglich 7 Stunden ab 7.30 Uhr
Gehalt brutto pro Monat€ 1.642,55
Verpflegspauschale*€ 283,50
  • Sie hat Anspruch auf 5 Wochen Urlaub und auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
  • Sie kann 50% des Einkommens bzw. maximal € 400,– pro Monat pauschal als Werbungskosten bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung absetzen
  • Die zwei jährlichen Fortbildungen werden im August ausbezahlt: brutto jährlich € 144,48

*Die Verpflegspauschale wird monatlich brutto für netto ausgezahlt

3. Die Tagesmutter arbeitet 30 Stunden in der Woche

  • Sie betreut 5 Tageskinder:
    2 Kinder mit je 20 Wochenstunden und 3 Kinder mit je 15 Wochenstunden
  • Sie arbeitet täglich 6 Stunden ab 8.00 Uhr
Gehalt brutto pro Monat€ 1.329,45
Verpflegspauschale*€ 253,66
  • Sie hat Anspruch auf 5 Wochen Urlaub und auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
  • Sie kann 50% des Einkommens bzw. maximal € 400,– pro Monat pauschal als Werbungskosten bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung absetzen
  • Die zwei jährlichen Fortbildungen werden im August ausbezahlt: brutto jährlich € 144,48

*Die Verpflegspauschale wird monatlich brutto für netto ausgezahlt.

 

                                            

4. Die Tagesmutter arbeitet 25 Stunden in der Woche

  • Sie betreut 4 Tageskinder:
    1 Kind mit 25 Wochenstunden, 2 Kinder mit je 20 Wochenstunden und 1 Kind mit 15 Wochenstunden
  • Sie arbeitet an 2 Tagen je 6 Stunden und an 2 Tagen je 6,5 Stunden ab 7.00 Uhr
Gehalt brutto pro Monat€ 1.251,24
Verpflegspauschale*€ 235,44
Verpflegspauschale**€ 3,30
  • Sie hat Anspruch auf 5 Wochen Urlaub und auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
  • Sie kann 50% des Einkommens bzw. maximal € 400,– pro Monat pauschal als Werbungskosten bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung absetzen
  • Die zwei jährlichen Fortbildungen werden im August ausbezahlt: brutto jährlich € 144,48

*Die Verpflegspauschale wird monatlich brutto für netto ausgezahlt.
**Jener Betrag, der die Verpflegspauschale von € 58,86 pro Monat und Kind übersteigt, ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig                                          

Wir bieten Ihnen finanzielle Sicherheit

Eltern können ihr Kind bei uns in jedem Monat an- bzw. abmelden. Daher sind Schwankungen im Gehalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters möglich.

Wir versuchen diese Schwankungen abzufedern und den Tagesmüttern und Tagesvätern finanzielle Sicherheit zu bieten.

  • Werden Kinder abgemeldet und Ihr Gehalt fällt bis unter die Geringfügigkeit ab, zahlen wir Ihnen drei Monate lang die Differenz zur Vollversicherung dazu.
    Unsere Erfahrung zeigt, dass Ihre freien Plätze meist jedoch viel früher wieder nachbesetzt sind.
  • Fällt Ihr Gehalt um mindestens 40 Prozent ab, zahlen wir Ihnen für ein Monat die Differenz auf.

Das Land Steiermark bietet eine Überbrückungshilfe bei schwankendem Gehalt. Nähere Informationen bekommen Sie bei uns.

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