Gehalt­volle Möglich­keiten

Egal, was draußen in der Welt geschehen mag – Kinderbetreuung wird immer eine krisenfeste Beschäftigung sein. Als steiermarkweit führender Anbieter für familienähnliche Kinderbetreuung sind Sie in unserem Unternehmen angestellt und erhalten das Gehalt nach Mindestlohntarif. Pädagog*innen erhalten eine Zulage von 20%. Je nach Arbeitszeitmodell und Betreuungsumfang der Kinder ergeben sich damit verschiedene Verdienstmöglichkeiten.

Frau in weißem Pullover spielt mit jungem Mädchen mit Bauklötzen

A: 40-Stunden-Arbeitswoche

Tagesmutter*vater A. betreut 5 Tages­kinder zu 40 Wochenstunden (1),
30 Wochenstunden (1),
20 Wochenstunden (2) und
15 Wochenstunden (1).

Der Arbeitstag dauert ab 7.00 Uhr
8 Stunden.

Gehalt brutto: € 2.145,31 im Monat
Verpflegungs­pauschale*: € 294,30 pro Monat
Verpflegungs­pauschale**: € 36,10 pro Monat

Urlaub: 5 Wochen pro Jahr
Urlaubs- und Weihnachts­geld (13. und 14. Gehalt)
50% des Einkommens bzw. maximal € 400,- pro Monat kann A. pauschal als Werbekosten bei der Arbeit­nehmer*innen­veranlagung absetzen.
Jährlich werden im August zwei Fortbildungen mit € 158,54 brutto ausbezahlt.

*Die Verpflegungs­pauschale wird monatlich brutto für netto ausgezahlt.
**Jener Betrag, der die Verpflegungs­pauschale von € 58,86 pro Monat und Kind übersteigt, ist lohnsteuer- und sozial­versicherungs­pflichtig.

Die Verpflegungspauschale richtet sich nach Alter und Verweildauer des Kindes. Sie liegt bei mindestens €24,25 und maximal €98,08.

B: 35-Stunden-Arbeitswoche

Tagesmutter*vater B. betreut 5 Tageskinder zu 35 Wochenstunden (1),
20 Wochenstunden (2) und
15 Wochenstunden (2).

Der Arbeitstag dauert ab 7.30 Uhr
7 Stunden.

Gehalt brutto: € 1.802,06 im Monat
Verpflegungs­pauschale*: € 294,30 pro Monat
Verpflegungs­pauschale**: € 13,41 pro Monat

Urlaub: 5 Wochen pro Jahr
Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt)
50% des Einkommens bzw. maximal € 400,- pro Monat kann B. pauschal als Werbekosten bei der Arbeit­nehmer*innen­veranlagung absetzen.
Jährlich werden im August zwei Fortbildungen mit € 158,54 brutto ausbezahlt.

*Die Verpflegungs­pauschale wird monatlich brutto für netto ausgezahlt.
**Jener Betrag, der die Verpflegungs­pauschale von € 58,86 pro Monat und Kind übersteigt, ist lohnsteuer- und sozial­versicherungs­pflichtig.

C: 30-Stunden-Arbeitswoche

Tagesmutter*vater C. betreut 5 Tageskinder zu 20 Wochenstunden (2)
und 15 Wochenstunden (3).

Der Arbeitstag dauert ab 8.00 Uhr
6 Stunden.

Gehalt brutto: € 1.458,82 im Monat
Verpflegungs­pauschale*: € 275,32 pro Monat

Urlaub: 5 Wochen pro Jahr
Urlaubs- und Weihnachts­geld (13. und 14. Gehalt)
50% des Einkommens bzw. maximal € 400,- pro Monat kann B. pauschal als Werbekosten bei der Arbeit­nehmer*innen­veranlagung absetzen.
Jährlich werden im August zwei Fortbildungen mit € 158,54 brutto ausbezahlt.

*Die Verpflegungs­pauschale wird monatlich brutto für netto ausgezahlt.

D: 25-Stunden-Arbeitswoche

Tagesmutter*vater D. betreut 4 Tageskinder zu 25 Wochenstunden (1),
20 Wochenstunden (2) und
15 Wochenstunden (1).

D. arbeitet an zwei Tagen die Woche für 6 Stunden und an zwei Tagen für 6,5 Stunden.

Gehalt brutto: € 1.373,00 im Monat
Verpflegungs­pauschale*: € 259,13 pro Monat

Urlaub: 5 Wochen pro Jahr
Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt)
50% des Einkommens bzw. maximal € 400,- pro Monat kann D. pauschal als Werbe­kosten bei der Arbeit­nehmer*innen­veranlagung absetzen.
Jährlich werden im August zwei Fortbildungen mit € 158,54 brutto ausbezahlt.

*Die Verpflegungs­pauschale wird monatlich brutto für netto ausgezahlt.

Finanzielle Absicherung

Ändert sich beispielsweise die Anzahl der zu betreuenden Tageskinder, decken wir die Differenz bis zur Vollversicherung.

Auch das Land Steiermark bietet eine Überbrückungshilfe für solche Fälle. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrer nächsten Regionalstelle.

Kontakt

Junge Frau in blauer Bluse, die lacht und vorm Laptop sitzt