Kinderglück als höchstes Gut
Unser Ausbildungsangebot zur*m Tagesmutter*vater und Kinderbetreuer*in teilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Somit werden die erlernten Inhalte auch im Arbeitsalltag kindgerecht und sicher umgesetzt.
Theorie
(327 UE)
In fünf unterschiedlichen Modulen
vermitteln Ihnen unsere hochqualifizierten Vortragenden aktuelles und praxisorientiertes Wissen. Daraus ergibt sich eine wertschätzende Haltung, wie auch in unserem pädagogischen Konzept.
- Persönlichkeitsentwicklung
und Kommunikation - Entwicklungspsychologie
und Erziehungslehre - praktische Arbeit mit Kindern in
den einzelnen Bildungsbereichen - spezielle Didaktik der Kinderbildungs-
und -betreuungseinrichtungen - spezielle organisatorische und rechtliche Fragen der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.
Praxis
(160 Stunden)
Im praktischen Teil absolvieren Sie 80 Stunden in einem Kindergarten und 80 Stunden bei zwei verschiedenen Praktikumstagesmüttern*vätern. Wir garantieren Ihnen die firmeninternen Praktikumsplätze.
Gütesiegel Ausbildungslehrgänge für Tagesmütter/-väter verliehen von der Bundesministerin
für Frauen, Familie, Jugend und Integration
Für den hohen Qualitätsstandard unserer Ausbildung und die fachliche Begleitung hat uns das Bundesministerium für Frauen, Familie, Jugend und Integration das Gütesiegel verliehen.
Kosten & Abschluss
Der positive Abschluss erfolgt über eine schriftliche Seminararbeit und eine mündliche Prüfung. Das Zeugnis wird von der Steiermärkischen Landesregierung ausgestellt.
Kosten der gesamten Ausbildung
Die Kosten der gesamten Ausbildung belaufen sich auf € 2.350,- inklusive Praktika, Prüfungsgebühren und Skripten.
Wenn Sie nach dem Ende Ihrer Ausbildung bei Tagesmütter*väter Steiermark Ihre Karriere beginnen, erhalten Sie je nach Dauer Ihrer Beschäftigung bis zu € 900,- rückerstattet. Das Land Steiermark unterstützt Sie mit einer Starthilfe von € 750,-.
Voraussetzung
Um die Ausbildung als Tagesmutter*vater und Kinderbetreuer*in beginnen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Volljährigkeit und volle Handlungsfähigkeit
- Matura und/oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
- sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache
- Unbescholtenheit
- keine Erziehungshilfe bei leiblichen Kindern oder Adoptivkindern