Jugendwohlfahrt
Tagesmütter im Rahmen der JugendwohlfahrtLeistungsbeschreibung III. J. der DVO zum JWG
Tagesmütter/Tagesväter im Rahmen der Jugendwohlfahrt sind bewährte MitarbeiterInnen, welche die verpflichtende themenspezifische Weiterbildung mit Inhalten aus den Bereichen Jugendwohlfahrt, dem Handlungsfeld Familie, Prävention, Sucht und Zusammenarbeit mit der Behörde absolvieren und betreuen Kinder mit speziellem Betreuungsbedarf.
Ziel dieser Betreuung ist die Förderung von Alltagskompetenzen und sozial-emotionaler Entwicklung, dies gelingt durch die Maximierung einer zielorientierten Betreuungsarbeit durch Netzwerksansatz und Zusammenarbeit mit der Behörde/JWF.
So arbeiten Tagesmütter/Tagesväter im Rahmen der JWF
In einem Betreuungsvertrag zwischen Eltern, der/dem speziellen Tagesmutter/Tagesvater und TAGESMÜTTER STEIERMARK werden die wechselseitigen Rechte und Pflichten festgelegt. Wichtige Bestandteile sind die Indikationen und die Zielvereinbarung.
Die Kosten der Betreuung werden nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz (Stundensatz) von der öffentlichen Hand übernommen und richten sich nach dem Stundenausmaß der Betreuung.
Die Tagesmütter/Tagesväter
• betreuen in der Kleingruppe vier Kinder, wobei davon maximal zwei
Kinder besonderen Betreuungsbedarf aufweisen
• beobachten und dokumentieren den Entwicklungsverlauf,
das ermöglicht eine auf Fachwissen basierende adäquate Reaktion
• sind intern vernetzt, mit der Möglichkeit auf besondere Unterstützung
durch Supervision, Fallbesprechungen etc., um die Qualität der
Betreuung und das eigene Wohlbefinden zu sichern
• sind in ständigem Kontakt mit der jeweiligen Behörde, um sich über
den Verlauf der Betreuung auszutauschen
• nehmen jährlich an fachspezifischen Weiterbildungen teil
Die Vermittlung von Betreuungsplätzen erfolgt direkt in den Regionalstellen.
Information erhalten Sie bei:
| Mag. (FH) Jenny Beekmann Tagesmütter Graz-Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH Keesgasse 10/I, 8010 Graz Tel. 0316 / 671 460-18 j.beekmann@tagesmuetter.co.at |
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Stand: August 2011
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