FÖRDERUNGEN
TAGESMÜTTER STEIERMARK ist auf vielfältigste Weise mit den Institutionen und Einrichtungen der öffentlichen Hand verknüpft:• Die Art und Weise der Berufsausübung der Tagesmütter und
Tagesväter wird durch das Steiermärkische
Kinderbetreuungsgesetz vom 14.12.1999 LGBI 22/2000 geregelt.
• Das Land Steiermark unterstützt die Kinderbetreuung bei Tagesmüttern
und Tagesvätern durch einen Landesförderbeitrag, der an die
Trägervereine gezahlt wird.
• Auch Gemeinden tragen zur Finanzierung bei.
| FA 6E /Kinderbetreuungsreferat Land Steiermark und FA 11B Sozialressort des Landes Steiermark | |
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Arbeitsmarktservice Steiermark |
Das AMS unterstützt uns mit Förderungen bei Qualifizierungsmaßnahmen unserer MitarbeiterInnen.
Land Steiermark fördert die Betreuung bei der/dem Tagesmutter/-vater
Sozial gestaffelte Elternbeiträge ab 1. September 2011
Das Land Steiermark fördert die Betreung von 3- bis 6-jährigen Kindern. Die Eltern zahlen für die Betreuung von
Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule sozial gestaffelte, einkommensabhängige Elternbeiträge.
Informationen erhalten Sie beim Land Steiermark.
Stadt Graz fördert die Betreuung bei der/dem Tagesmutter/-vater
Die Stadt Graz führt mit September 2008 ein neues Fördermodell ein und unterstützt damit alle Eltern, deren Kinder eine Betreuungseinrichtung besuchen.
Die Höhe der Förderung ist von der Anzahl der Wochenstunden und vom Familiennettoeinkommen abhängig.
Genaue Informationen, Antragsformular und Förderbeträge finden Sie hier.
Mögliche Förderungen für die Betreuung Ihres Kindes gewähren:
• Gemeindeämter, insbesondere Sozialämter der Gemeinden
• Bezirkshauptmannschaften, insbesondere Amt für Jugend und Familie
• Regionalstellen des Arbeitsmarktservice
• Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes Steiermark
Ihre zuständige Regionalstelle berät Sie gerne!
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