TAGESMÜTTER STEIERMARK
Keesgasse 10/I, 8010 Graz

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Förderung der Kinderbetreuung

Wegfall der Gratisbetreuung für 3- bis 6-Jährige mit 31. August 2011

Sozial gestaffelte Elternbeiträge ab 1. September 2011

Für die Betreuung von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule werden ab 1.9.2011 sozial gestaffelte, einkommensabhängige Elternbeiträge eingehoben.

Bei einem monatlichen Familiennettoeinkommen unter € 1.500,- ist die Kinderbetreuung bei Tagesmüttern/-vätern weiterhin gratis.
Bei einem Familiennettoeinkommen zwischen € 1.500,- und
€ 2.500,- müssen Eltern den Elternbeitrag nur teilweise leisten.
Ab einem monatlichen Familiennettoeinkommen über € 2.500,- ist die Betreuung zur Gänze zu bezahlen.

Was zählt zum Familiennettoeinkommen?
Herangezogen wird das Nettoeinkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, die gegenüber dem Kind, für das der sozial gestaffelte Elternbeitrag in Anspruch genommen wird, unterhaltspflichtig sind. Dazu zählen primär die Eltern des betreffenden Kindes, sofern sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Für AlleinerzieherInnen werden erhaltene Unterhaltszahlungen von geschiedenen Ehegatten sowie erhaltene Unterhaltszahlungen für Kinder miteinbezogen.

Detaillierte Angaben, welche Einkünfte zur Berechnung des Elternbeitrages herangezogen werden, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.

Was ist zu tun?
Geben Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen in Ihrer zuständigen Regionalstelle ab. Die Mitarbeiterinnen berechnen anhand des Tarifrechners des Landes Steiermark den Betrag, den Sie für die Betreuung Ihres Kindes zu zahlen haben. 

Informationen erhalten Sie auch beim Land Steiermark.


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